Der CEO von Coinbase sagt, der Kongress müsse eingreifen, um eine Krypto-Regulierung einzuführen

Brian Armstrong bestätigte, dass er sich kürzlich mit der US Securities Commission getroffen habe, um ein besseres und klareres Regelwerk für Amerika vorzustellen.

Brian Armstrong ist CEO der öffentlichen US-Kryptowährungsbörse Coinbase (COIN). 2012 gründete Armstrong gemeinsam mit Fred Ehrsam Coinbase. In der Anfangsphase seiner Karriere arbeitete Armstrong als Entwickler für IBM und als Berater für Deloitte. Die Coinbase-Börse ist eine stark regulierte Kryptowährung in Amerika, und einige US-Regierungsbehörden verwenden auch von Coinbase entwickelte Blockchain-Tools, um illegale Krypto-Transaktionen zu verfolgen.

Am 21. April 2023 teilte Brian Armstrong seinen Followern mit, dass er sich mit der US Securities and Exchange Commission (SEC), der dominierenden Finanzaufsichtsbehörde auf dem US-Finanzmarkt, getroffen habe.

Armstrong betonte, dass sein Treffen darauf ausgerichtet sei, dem US-Kryptosektor ein klares Regelwerk zu bringen. Er sagte auch, dass die Vereinigten Staaten es sich nicht leisten können, die Krypto-Innovation zu verlieren, die eine wichtige Innovation in der Finanztechnologie ist.

In Bezug auf die Durchsetzungsmaßnahmen der SEC gegen Kryptounternehmen sagte der CEO von Coinbase, es sei wichtig, dass der Gesetzgeber Gesetze für den Kryptosektor erlässt und dann Durchsetzungsmaßnahmen gegen schlechte Akteure ergreift.

Ein anderer Kryptowährungsunternehmer sagte, dass der US-Kongress auch die Regulierung von Kryptowährungen und klare Regeln in den USA vorantreiben müsse.

Coinbase gegen die SEC

Derzeit steht die Coinbase-Börse aufgrund einer Mitteilung von Wells, die von der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde SEC bezüglich des Handels mit bestimmten Krypto-Assets und der Speicherung von Kryptowährungen an der Coinbase-Börse verschickt wurde, unter rechtlichem Druck.

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Die Mitteilung von Wells impliziert keine Durchsetzungsmaßnahmen, aber wir können sie als Vorankündigung behandeln, die bestätigt, dass die entsprechende Aufsichtsbehörde Durchsetzungsmaßnahmen ergreifen kann.

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