Am 9. Juni wurde die Verordnung der Europäischen Union über Krypto-Asset-Märkte (MiCA) im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. EU) veröffentlicht. Damit beginnt der Countdown bis zum Inkrafttreten des Gesetzes am 30. Dezember 2024.
Die Verordnungen, die nach ihrer Einführung im Jahr 2020 am 31. Mai in Kraft traten, zielen darauf ab, einen einheitlichen Regulierungsrahmen für Krypto-Assets zwischen den EU-Mitgliedstaaten zu schaffen.
Während die Regeln offiziell innerhalb von 20 Tagen nach Veröffentlichung in Kraft treten, treten die Regeln am 30. Dezember 2024 in Kraft, wobei einige Teile der Gesetzgebung sechs Monate früher, am 30. Juni 2024, in Kraft treten.
Anbieter und Befürworter von Kryptowährungsdiensten haben die Gesetzgebung zur Schaffung eines einheitlichen Marktumfelds in ganz Europa hinsichtlich regulatorischer Anforderungen und Betriebsabläufe gleichermaßen begrüßt.
Zu den wichtigsten Bestandteilen der MiCA-Gesetzgebung gehören Registrierungs- und Lizenzanforderungen für Kryptowährungsemittenten, Börsen und Wallet-Anbieter.
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Gemäß den Regeln müssen Stablecoin-Emittenten bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllen und Risiken mindern, während Kryptowährungsverwahrungsdienste angemessene Sicherheitsmaßnahmen gewährleisten müssen, um potenzielle Betriebsausfälle im Bereich der Cybersicherheit zu beheben.
Die Gesetzgebung bietet auch einen Rahmen zur Verhinderung von Marktmissbrauch, Insiderhandel und manipulativem Verhalten im Kryptowährungsbereich.
Unterdessen stehen Kryptowährungsmärkte und -betreiber in den Vereinigten Staaten unter Druck, nachdem die Securities and Exchange Commission regulatorische Maßnahmen gegen die Kryptowährungsbörsen Binance und Coinbase eingeleitet hat.
Beide Börsen werden aufgrund mehrerer Vorwürfe verklagt, darunter der fehlenden Registrierung als lizenzierter Broker und dem Angebot nicht registrierter Wertpapiere.
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